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Kennen Sie Ihr Risiko?

Ein Bildungsveranstalter beschäftigt seine Dozenten als freie Mitarbeiter. Es sind bewährte Kräfte, mit denen er seit Jahren zusammenarbeitet und die er fest in seinen Veranstaltungsplan eingebunden hat. Diese Situation kann unter Umständen zu einer großen Überraschung führen, denn das Bundesarbeitsgericht hat entschieden:

"Lehrkräfte, die an Volkshochschulen Kurse zur Erlangung des Haupt- oder Realschulabschlusses leiten und die in den Schulbetrieb eingegliedert sind und nicht nur stundenweise Unterricht erteilen, sind Arbeitnehmer " (BAG, Urteil vom 26. 7. 1995)

Die Folge war unter anderem, daß die Sozialversicherungsbeiträge für mehrere Jahre nachentrichtet werden mußten.

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Ein Veranstalter von Outdoor-Trainings will sich für den Fall absichern, daß aus unvorhergesehenen Gründen das Trainingsprogramm geändert werden muß und schreibt in seine Allgemeine Geschäftsbedingungen, daß er sich Programmänderungen aus wichtigen Gründen vorbehält.

Dazu hat das Oberlandesgericht Hamburg festgestellt: "Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen sich der Veranstalter Programmänderungen aus 'wichtigem Grund' vorbehält, sind unwirksam, wenn die Klausel nicht erkennen läßt, welches konkret die wichtigen Gründe sind, unter denen der Änderungsvorbehalt eingreift." (OLG Hamburg, Urteil vom 26. 3. 1986)

Die Folge dieser Unwirksamkeit ist, daß der Veranstalter die Maßnahme durchführen muß, auch wenn sie sich für ihn nicht mehr rechnet.

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Jeder Bildungsveranstalter muß daran interessiert sein eine Maßnahme abzusagen, wenn sich nicht genügend Teilnehmer melden. Dabei kann ihm leicht eine falsche Formulierung unterlaufen. Das Landgericht Berlin hat entschieden:

"Die Klausel 'Eine zu geringe Beteiligung berechtigt den Veranstalter, bis zu einem Monat vor Beginn ... abzusagen' ist unwirksam." (LG Berlin, Urteil vom 21. 5. 1981)

Auch in diesem Fall kommt es wie in den anderen Beispielen darauf an, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den gesamten Vertrag richtig, für beide Teile zufriedenstellend und vor allen Dingen 'gerichtsfest' zu formulieren.


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Aussagen zum Thema

Dipl.-Päd. Anke Fuchs,
Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen e. V (BDDP):

  • "Der Workshop leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufhellung der vertraglichen Grauzone in dem an Bedeutung zunehmenden Weiterbildungsmarkt."
  • "Empfehlenswert besonders für Existenzgründer sowie für Einkäufer und Anbieter von Bildungsmaßnahmen."
  • "Ein gelungener Beitrag zur Professionalisierung des Berufsfeldes."

 

Dr. Karl-Heinz Brehm,
Berater für Qualitätsmanagement in der Weiterbildung:

"Der hohe Nutzen des Workshops resultiert insbesondere aus dem Anknüpfen an praktische Probleme und realistische Situationen, der teilnehmer-aktiven Methodik sowie der fachlichen Kompetenz des Referenten."

 

Holger Kolb,
Geschäftsführer von Erlebnistage im Harz, dem größten deutschen Anbieter von Outdoor-Trainings:

"Der Workshop ist durch die starke Orientierung an der alltäglichen Praxis hervorragend geeignet, die eigenen Unklarheiten in Bezug auf die AGB zu beseitigen. Man wurde angeregt, noch während des Workshops , kreativ und fachlich hervorragend unterstützt, neue Lösungen für die eigene alltägliche Arbeit zu finden. Desweiteren vermittelt der Workshop die nötige Transparenz in der nicht immer leicht zu durchschauenden Rechtssituation im Bildungswesen sowie Sicherheit in der Anwendung. Alles in allem eine sehr empfehlenswerte Veranstaltung.


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Das wird im Workshop behandelt

Im Bereich der Weiterbildung ergeben sich zwischen den verschiedenen Beteiligten - vom Bildungsanbieter über den Dozenten, das Tagungshotel und den Bildungsträger bis zum Veranstalter und zum Seminarteilnehmer - vielfältige Rechtsbeziehungen.

Werden diese fehlerhaft gestaltet, so können erhebliche wirtschaftliche Verluste, Haftungsrisiken und Imageschäden bei jedem Beteiligten die Folge sein.

Diesen Problemen vorzubeugen, ist Zielsetzung des Workshops.

Dazu werden
  • mehr als 60 Praxisfälle gemeinsam analysiert und gelöst.

Erörtert werden folgende Inhalte:
  • die Vertragsbeziehungen im Bildungsbereich,
  • die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien,
  • Gestaltungsspielräume bei der Formulierung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • die Rechtsfolgen der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen und der Verwendung unzulässiger AGB-Klauseln,
  • Wege zur sicheren Vertragsgestaltung,
  • die richtige Formulierung von Haftungsausschlüssen und Zahlungsbedingungen,
  • Fragen der Dienstleistungshaftung.


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Ziele -- Inhalte -- Methoden --- Ablauf

Ziele des Workshops

  • Verträge im Bildungsbereich auslegen und selbst gestalten können,
  • die für den Bildungsbereich maßgeblichen Rechtsvorschriften kennen,
  • Grenzen und Möglichkeiten Allgemeiner Vertragsbedingungen richtig einschätzen,
  • durch sichere Vertragsgestaltung mögliche Problemfälle vorbeugend regeln und Rechtsstreitigkeiten vermeiden,
  • in den Vertragsbeziehungen einen gleichbleibenden und nachprüfbaren Qualitätsstandard einhalten.

Hinweis:
Durchführung und Förderung von Bildungsmaßnahmen durch öffentliche Stellen, z. B. durch das Arbeitsamt, sind nicht Gegenstand des Workshops.


 

Inhalte des Workshops

I Vertrag zwischen Bildungsanbieter und Veranstalter

  • Die Leistung des Bildungsanbieters
  • Die Gegenleistung des Veranstalters
  • Urheberrecht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
II Vertrag zwischen Bildungsanbieter und Lieferer von Lehrmaterial
  • Lieferung und Erstellung von Lehrmitteln
  • Vermietung von Lehrmitteln
  • Sonstige Vertragsklauseln
III Vertrag zwischen Bildungsanbieter und Dozent
  • Rechtsstellung des Dozenten
  • Leistungspflicht des Dozenten
  • Gegenleistung des Veranstalters
IV Vertrag zwischen Bildungsanbieter und Anbieter von Serviceleistungen

V Vertrag zwischen Veranstalter und Unternehmen

VI Vertrag zwischen Veranstalter und Bildungsteilnehmer

  • Leistungspflichten des Veranstalters
  • Haftung des Veranstalters für Seminarinhalte und Beratungsleistungen
  • Gegenleistung
  • Pflichten der Bildungsteilnehmer
  • Auflösung des Vertrages
  • Besonderheiten beim Fernunterricht
VII Aktuelle Themen
  • nach Wunsch der Teilnehmer

 

Methoden des Workshops

  • Workshop, Seminar, Training, Lösen von Verständnisaufgaben.
  • Die einzelnen Themen werden in der Form von Beispielfällen aus der Praxis dargestellt.
    Diese werden im gemeinsamen Gespräch erarbeitet und zu einer Lösung gebracht.
    Ergänzend besteht Gelegenheit zur Erörterung von Fragen der Teilnehmer.
  • Die Teilnehmer steuern durch Fragen den Verlauf der Maßnahme mit.
  • Der Erfahrungsaustausch unter Entscheidern wird ermöglicht.

 

Ablauf des Workshops

am Vortag:
Anreise der Teilnehmer, Abendessen, Kennenlernen der Teilnehmer
 
Die Seminartage:

07:15 - 08:00

Gemeinsames Frühstück

08:15 - 10:00

Workshop-Block 1

10:00 - 10:30

Pause mit Imbiß

10:30 - 12:00

Workshop-Block 2

12:00 - 14:00

gemeinsames Mittagessen
danach Pause

14:00 - 15:30

Workshop-Block 3

15:30 - 16:00

Pause mit Imbiß;
nur am letzten Tag:
Feedback-Runde und danach Abreise

16:00 - 17:30

Workshop-Block 4

17:30 - 18:00

Pause

18:00 - 19:30

gemeinsames Abendessen


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Teilnehmer

Teilnehmerkreis / Zielgruppe

  • Anbieter von Bildungsleistungen
  • Auftraggeber und Einkäufer von Bildungsleistungen sowohl im gewerblichen als auch im gemeinnützigen Bereich
  • Vermittler von Bildungsleistungen, bei Anbietern von Serviceleistungen die jeweils für den Abschluß von Verträgen und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verantwortlichen
  • Verantwortliche Fach- und Führungskräfte für die Durchführung von Seminaren und anderen Bildungsmaßnahmen
  • freiberuflich tätige Pädagogen
  • Seminarleiter und Trainer.

Teilnahmevoraussetzung

Zugehörigkeit zur Zielgruppe

Teilnehmeranzahl

minimal 4 bis maximal 15 Teilnehmer


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Das bieten wir an Besonderem

  • Gemäß unserer Qualitätsphilosophie haben wir uns sehr viel Mühe gegeben, die Lernumgebung mit Blick auf einen maximalen Lernerfolg zu gestalten. Lassen Sie sich positiv überraschen.
  • Das Ambiente der Häuser und die Leistungen der Küchen, die speziell für uns die Speisen "lernrichtig" komponieren werden, sind uns Garant für die Erfüllung unseres Anspruchs.
  • Der lange Lern-Arbeitstag zeigt unsere neue Philosophie im Umgang mit Lernen (die eingesetzte Zeit gilt es maximal auszuschöpfen), und die Gestaltung des Tagesablaufs zeigt die Akzeptanz und den Umgang mit den Grenzen der menschlichen Fähigkeiten zur Wissensaufnahme.
  • Die Besonderheiten der Lage der Hotels bieten Ihnen die Möglichkeiten zum Joggen oder einfach nur zum Spazierengehen an der frischen Luft, um sich wieder zu erholen und für den nächsten Teil fit zu machen.


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Leistungen --- Preise --- Termine --- Orte

Leistungen

Die Teilnehmer erhalten Workshop-Unterlagen mit den besprochenen Beispielfällen,
Merklisten und Übungsfragen und eine Zusammenstellung der einschlägigen Rechtsvorschriften.

Vollpension im jeweiligen Hotel (Übernachtung, lernrichtiges Essen ab dem Vorabend).

Termine / Orte

Preise

EUR 1.990,- zzgl. Mehrwertsteuer.


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Der Referent

Rechtsanwalt Hans Olbert

Seit 1976 Rechtsanwalt in Bremen
Seit 1990 Dozent und Seminarleiter in der Weiterbildung.

Seminarthemen:

  • Arbeitsrecht
  • Vertrags- und Handelsrecht
  • Recht der EDV
  • Recht der Bildung
  • Umweltrecht.

Kooperationspartner:

  • Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet Bremen,
  • Studien- und Fördergesellschaft der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft Aukrug,
  • Wirtschafts- und Sozialakademie der Angestelltenkammer Bremen,
  • Hochschule Bremen,
  • Berufsförderungszentrum der Handwerkskammer Bremen,
  • Akademie des Handwerks an der Unterweser Bremerhaven,
  • DIHT-Gesellschaft für berufliche Bildung Bonn,
  • VDI-Bildungswerk Düsseldorf,
  • Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft Bremen.

Unternehmensseminare bisher bei:

  • STN-Atlas Elektronik, Hamburg
  • Coffein-Compagnie, Bremen
  • Hydro Aluminium, Uphusen bei Bremen
  • Stadtwerke Bremen
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Bremen
  • Bull AG, Köln
  • Securitas Versicherung, Bremen
  • Raab-Karcher Energieservice, Delmenhorst
  • Business Training Competence, Langen/Hessen
Prüfertätigkeiten:
  • Mitglied der Prüfungskommissionen für die Fortbildungslehrgänge "Fachwirt/in in der Gebäude- und Wohnungswirtschaft" und "Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in" bei der Handelskammer Bremen
  • Prüfer im ersten juristischen Staatsexamen beim Justizprüfungsamt Bremen,
  • Prüfer im zweiten juristischen Staatsexamen beim Gemeinsamen Prüfungsamt für die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein in Hamburg

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